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Eichung

Gesetzliche Grundlagen für die Verwendung der Waagen finden Sie unter folgenden Links:

Verordnung des EJPD über nichtselbsttätige Waagen

Weisungen zu der Verordnung des EJPD über nichtselbsttätige Waagen

Unsere Waagen werden für die korrekte Gravitätszone justiert und geeicht ausgeliefert. Nach der Auslieferung müssen diese vom Verwender beim zuständigen Eichamt angemeldet werden. Die Meldekarte können Sie über das Feld "Meldekarte für Waagen" aufrufen.

Die Waagen werden regelmässig durch den Eichbeamten überprüft. Nach jeder bestandenen Eichprüfung wird die Waage vom Eichbeamten mit einer Eichmarke versehen. Damit ist ihre Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Eich-Toleranz bestätigt.


Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Metrologie, METAS.

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